
auswärtige Angelegenheiten, die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder zu internationalen Organisationen, in der Regel vom Außenministerium unter Leitung des Außenministers wahrgenommen. Dazu gehören die Unterhaltung diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Abschluss von interna...
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Als auswärtige Angelegenheiten werden die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten oder internationalen Organisationen bezeichnet. Die Frage der Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten ist die Frage nach der auswärtigen Gewalt.
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Auswärtige Angelegenheiten , diejenigen Staatsgeschäfte, welche von der Staatsgewalt in ihren Beziehungen zu andern Staaten zu erledigen sind. Man pflegt die Staatsgewalt, insoweit sie sich mit der Vertretung des Staats fremden Mächten gegenüber zu befassen hat, als Repräsentativgewalt zu bezeichnen, und zwar sind es namentlich das Bündnis- u...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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